Am vergangenen Freitag wurden zwei Berliner Senatsverwaltungen — Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz — aus Sicherheitsgründen vom Berliner Landesnetz getrennt. Bei forensischen Untersuchungen wurde eine „Inkriminierung des Landesnetzes“ festgestellt.
Was bekannt ist
LKA, Staatsanwaltschaft Berlin und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind eingeschaltet. Ein Notfallkrisenstab wurde unter Leitung des Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit eingerichtet. Betroffene Mitarbeitende: praktisch arbeitsunfähig, kein Homeoffice, keine E-Mail, nur Telefon.
Die konkreten Folgen reichen bis zu den Bürgerinnen und Bürgern: Die Auszahlung von Wohngeld an über 50.000 berechtigte Haushalte sowie die Sozialleistung „Bildung und Teilhabe“ sind gefährdet.
Zum Einfallstor: Aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Senatskanzlei dazu bislang keine Angaben.
Berlin hat bereits Erfahrung mit solchen Vorfällen: ein vergleichbarer Angriff auf das Stadtportal berlin.de vor zwei Jahren, 2019 ein Trojaner-Angriff auf das Kammergericht mit monatelangen Folgen (500 Computer mussten ersetzt werden). Seit 2022 soll ein eigenes Security Operations Center solche Angriffe verhindern helfen — diesmal erfolglos.
Die eigentliche Erkenntnis bei der Recherche
Das Bundes-NIS2UmsuCG bindet Landesverwaltungen wie die Berlins gar nicht unmittelbar — die Gesetzgebungskompetenz für die Cybersicherheit der Länder liegt laut Grundgesetz (Art. 70, 28) bei den Ländern selbst. Berlin muss NIS2 eigenständig für die eigene Verwaltung umsetzen. Und genau hier wird es unbequem: Laut Fachpresse war Berlin Mitte 2025 eines der letzten Bundesländer, das mit der eigenen Umsetzung überhaupt begonnen hat — die Senatskanzlei wurde erst da als zuständige Behörde benannt, eine eigene Cybersicherheitsstrategie ohne festen Fertigstellungstermin war zu dem Zeitpunkt noch in Arbeit.
Die Lehre daraus ist unbequem, aber wichtig: Cybersicherheit ist in Deutschland kein Thema, das mit einem Bundesgesetz automatisch überall gleich gut abgesichert ist — föderale Zuständigkeit bedeutet auch föderales Umsetzungstempo.
Wissen Sie, wie weit Ihre eigene Landes- oder Kommunalverwaltung bei der Cybersicherheit tatsächlich steht?
Quelle: Senatskanzlei Berlin, Fachpresse
Stand der Recherche: 21. August 2026 — Regulatorik entwickelt sich dynamisch; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
