Beginnen Sie mit einem Inventar: Wo setzt Ihr Unternehmen Kryptografie ein, und wie lange müssen die geschützten Daten vertraulich bleiben?
Der EU-Zeitplan
- Juni 2025: Die NIS-Kooperationsgruppe veröffentlichte einen koordinierten Fahrplan für den Übergang zur Post-Quanten-Kryptografie.
- Ende 2026: Die Mitgliedstaaten sollen nationale Fahrpläne und erste Schritte vorweisen, etwa Inventare, Risikoanalysen und Pilotprojekte.
- Ende 2030: Anwendungsfälle mit hohem Risiko, darunter kritische Infrastrukturen, sollen geschützt sein.
- Ende 2035: Der Übergang soll für möglichst viele Systeme abgeschlossen sein.
Ein Beispiel: Deutschland
Am 12. Oktober 2026 veröffentlichten das deutsche BSI, das BMI und das BMDS eine gemeinsame Leitlinie, die den Fahrplan auf Behörden und Unternehmen anwendet. Sie empfiehlt klare Verantwortlichkeiten mit verbindlichen Fristen, Quantenrisiken im Risikomanagement, die frühzeitige Einbindung von Herstellern und Lieferketten sowie hybride Ansätze.
Zu beachten: Der Fahrplan ist eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, kein Gesetz für Unternehmen. Verbindliche Wirkung entsteht durch nationales Recht und NIS2.
Drei Fragen für Ihre nächste Überprüfung
- Inventar: Wo setzen wir Kryptografie ein, zum Beispiel bei Zertifikaten, VPN, Signaturen und Archiven?
- Risiko: Welche Daten müssen über 2030 hinaus vertraulich bleiben?
- Lieferanten: Welche Anbieter haben einen Plan für den Übergang, und wer ist bei uns dafür zuständig?
Quelle: NIS-Kooperationsgruppe, BSI, BMI, BMDS
Stand der Recherche: 18. Oktober 2026 — Regulatorik entwickelt sich dynamisch; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
